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BVerwG, 03.02.1955 - III C 7.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterhaltshilfe und auf Schadensersatz seitens einer aus Marienbad Vertriebenen - Rechtmäßigkeit der Rückerstattung wegen Überzahlung nach dem Lastenausgleichsgesetz i.R. einer möglichen Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs aus eigenen Kräften und ...
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- BVerwG, 18.06.1954 - IV C 6.53
Auszug aus BVerwG, 03.02.1955 - III C 7.53
Diesem Rechtsstandpunkt hat sich der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Juni 1954 - IV C 6/53 - angeschlossen. - BVerwG, 28.10.1954 - III C 17.53
Auszug aus BVerwG, 03.02.1955 - III C 7.53
Schließlich hat der erkennende Senat im Urteil vom 28. Oktober 1954 - III C 17/53 - entschieden, daß auch eine Elternrente nach § 50 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes bei der Feststellung der eigenen Mittel eines Antragstellers nach dem Soforthilfegesetz zu berücksichtigen ist. - BVerwG, 16.03.1954 - III A 253.53
Auszug aus BVerwG, 03.02.1955 - III C 7.53
Daß die Schadensersatzleistung der Besatzungsmacht in der Regel als anrechenbares Einkommen im Sinne des Soforthilfegesetzes anzusehen ist, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 16. März 1954 - III A 253/53 - entschieden.